in Afghanistan nimmt immer deutlichere Konturen an. Wie zu erwarten, war das Bundeskanzleramt nicht über einige Wochen ganz geschlossen wg. Wahlkampf. Gleiches gilt auch für das Außenamt. Es kann sein, dass dies im Untersuchungsausschuss noch transparenter wird, aber für den gesunden Menschenverstand ist es klar, es hat zivile Opfer in größerer Zahl gegeben — und es ist nur unklar, ob dies ausreicht, um ein strafrechtliches Verfahren mit Aussicht auf Erfolg zu führen.
Die politische Verantwortung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem früheren Außenminister Steinmeier ist aber auch so klar, m. E. wäre beider Rücktritt von ihren Funktionen angemessen. Weiter tritt nun die Frage auf, ob die Bundeswehr schon seit einiger Zeit gegen das Bundestagsmandat agiert. Bauernopfer wie Jung und möglicherweise bald von und zu Guttenberg verschleiern nur das Versagen von Steinmeier und Merkel — sowie deren Verantwortung für den Tod von vielen Zivilist/inn/en. Selbst in der Union scheint die Einsicht zu dämmern, dass da auch im Bundeskanzleramt etwas nicht stimmt.
Eine rechtliche Beurteilung, die in der Tendenz der Beiträge in diesem Blog steht, bietet jetzt Heribert Prantl.